Ehe schützt vor Haftung nicht!
Jeder Partner einer BAG trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Abrechnung. Das Bundessozialgericht hat diesen Grundsatz noch einmal in einem Beschluss (B 6 KA 14/16 B) bekräftigt und auch bei miteinander verheirateten Partnern einer BAG keine Ausnahmen gelten lassen. Es sei zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn ein Partner der BAG sich hauptverantwortlich um die Abrechnung kümmere. Dies entbinde die übrigen Partner einer BAG jedoch nicht von ihren Kontroll- und Überwachungspflichten. Unerheblich sei dabei, in welchem Verhältnis die Partner einer BAG zueinander stehen. Auch bei einem besonderen Vertrauensverhältnis etwa aufgrund freundschaftlicher oder familiärer Bindung führe dies zu keiner Reduzierung der Kontrollpflichten.