Gemeinsam stark – Pro Berufsausübungsgemeinschaft im Nachbesetzungsverfahren
Das Bundessozialgericht hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 27.06.2018 – B 6 KA 46/17 R) Berufsausübungsgemeinschaften im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens gestärkt. Danach ist für die Frage der Möglichkeit der Praxisfortführung (Stichwort: nachbesetzungsfähiges Praxissubstrat), auf die gesamte Tätigkeit der BAG und nicht auf die Tätigkeit des einzelnen Vertragsarztes abzustellen. Damit hat sich das Bundessozialgericht gegen die zugrunde liegenden unter- und vorinstanzlichen Entscheidungen gestellt, welche unter Hinweis auf die unterdurchschnittliche Fallzahl des betreffenden Vertragsarztes (weniger als 10% des Fachgruppendurchschnitts) das Nachbesetzungsverfahren eines vollen Vertragsarztsitzes abgelehnt hatten.