Selbstschuldnerische Bürgschaft für MVZ bei GmbH als alleiniger Gesellschafterin
Posted on
19. Januar 2016
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil des BSG vom 22.10.2014 – B 6 KA 36/13 R) ist die für die Zulassung eines MVZ erforderliche Bürgschaftserklärung von der GmbH abzugeben, wenn diese alleinige Gesellschafterin des wiederum in der Rechtsform der GmbH betriebenen MVZ ist. Eine rechtliche Grundlage, wonach zusätzlich zu der GmbH noch Bürgschaftserklärungen von den „mittelbaren“ Gesellschaftern verlangt werden könnten, existiert nicht. Den Zulassungsgremien steht insoweit kein Entscheidungsspielraum zu.