Unklare Auskünfte zur Leistungsberechtigung gehen zu Lasten der KV
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19. Juni 2018
Erfreulicherweise hat das Sozialgericht München mit Urteil vom 21.03.2018 (Az.: S 38 KA 305/17) klargestellt, dass eine Kassenärztliche Vereinigung alles tun bzw. unterlassen muss, damit durch ihr Verhalten keine Missverständnisse bei dem Vertragsarzt entstehen. Werden mehrere Abteilungen der KV (in diesem Fall die Sicherstellung und Qualitätssicherung) tätig, so muss sich die eine Abteilung widersprüchliche Aussagen der anderen Abteilung zurechnen lassen. Gerade bei Statusangelegenheiten wie der Genehmigung zur Leistungserbringung ist besondere Sorgfalt angezeigt, weshalb Unklarheiten zu Lasten der KV gehen.