Rechtsanwaltskanzlei
Tanja Raab
Fachanwältin für Medizinrecht
Tel. : +49 941 785 20 870
ra@tanja-raab.de
Sie haben ein Schreiben der Prüfungsstelle oder der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten, in dem Sie über die Einleitung eines Prüfverfahrens informiert werden?
Grundsätzlich sollten Sie ein solches Schreiben nicht ignorieren sondern sich bereits jetzt mit dem konfrontierten Sachverhalt auseinandersetzen. Meist ist es sinnvoll, die Möglichkeit einer Stellungnahme zu nutzen.
Sie möchten hierbei Unterstützung?
Gerne übernehme ich für Sie den Schriftverkehr und unterstütze Sie bei Gesprächen und Vergleichsverhandlungen.
Bei Ihrer Praxis wird ein Regress festgesetzt?
In diesem Fall unterstütze ich Sie im Widerspruchsverfahren und anschließendem Verfahren vor dem Sozialgericht. Auch im Falle eines Disziplinar- und Zulassungsentzugsverfahren stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ein Wort dazu: Manchmal haben Verfahren wenig bis gar keine Aussicht auf Erfolg. In diesem Fall werde ich Ihnen raten, die Prüfmaßnahme zu akzeptieren und Ihnen dabei helfen, für die Zukunft den für die Prüfung ursächlichen Fehler abzustellen.